Befreiung vom Unterricht - Nur im Ausnahmefall!

Nur in wichtigen Ausnahmefällen kann die Schulleitung Unterrichtsbefreiungen genehmigen. In solchen besonderen Fällen (z. B. bei Facharztterminen, plötz­lichem Unfall in der Familie, bei einem Trauerfall etc.) erteilt die Schulleitung die erforderliche Erlaubnis. Geben Sie dazu bitte einen formlosen schriftlichen Antrag im Sekretariat ab.