Entschuldigung im Krankheitsfall

Liebe Eltern,

Sie sind als Erziehungsberechtigte dazu verpflichtet, Ihre Kinder im Krankheitsfall zu entschuldigen. Wir bitten Sie deshalb, die Schule über den Schulmanager oder telefonisch (täglich ab 07.30 bis 08.00 Uhr, vor 07.30 auf Anrufbeantworter) zu benachrichtigen.

Wenn nach Unterrichtsbeginn keine Entschuldigung vorliegt, ist die Schule verpflichtet, sich telefonisch nach dem Fernbleiben des Kindes zu erkundigen und im Notfall sogar die Polizei einzuschalten. Bevor wir diesen Schritt tun, werden wir auf Fälle versuchen, Sie telefonisch unter den bei uns hinterlegten Notfallnummern zu erreichen.

Dauert die Krankheit mehr als drei Tage, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Kann ein Schüler nicht am Nachmittagsunterricht teilnehmen, ist dies in der Regel bereits in der Früh abzusehen und er hat eine schriftliche Entschuldigung mitzubringen. Befreiungen vom Sportunterricht sind mit ärztlichem Attest nachzuweisen.

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